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Die Lieblinge richtig versichern

25.05.2023

Bei Haustieren können die Kosten rasch in die Höhe schnellen, wenn sie Schäden verursachen, jemanden verletzen, selbst verunfallen oder krank werden. Daher ist es empfehlenswert, sich und die Tiere rundum abzusichern.

Über eine halbe Million Hunde und fast zwei Millionen Katzen leben gemäss dem Bundesamt für Statistik in Schweizer Haushalten. Widerfährt ihnen ein Unfall, erkranken sie und müssen gar über einen längeren Zeitraum ins Tierspital, gehen die Kosten rasch in die Höhe. Wird beispielsweise eine Katze während des Revierkampfs von einer anderen gebissen, kann die Behandlung rasch 500 Franken kosten.

Für viele Haustierbesitzerinnen und -besitzer empfiehlt sich daher, zu prüfen, ob sich eine Tierversicherung lohnt. Auf dem Schweizer Markt gibt es Unfallversicherungen für Katzen und Hunde sowie solche, die auch Krankheit einschliessen. Haustierbesitzerinnen und -besitzer können individuell entscheiden, welche Deckungsarten für sie und ihr Tier am besten passen.

Ob Unfall- oder Krankenversicherungen – beide sehen im Normalfall einen definierten Selbstbehalt pro Fall und eine maximale Deckungssumme vor. Bei Vertragsabschluss muss das Tier in der Regel mindestens sechs Monate alt sein. Bei einigen Versicherungen kann eine neue Police nur bis zu einem bestimmten Alter des Tieres abgeschlossen werden, beispielsweise sechs Jahre.

Grundsätzlich haften Tierhaltende für Schäden

Gemäss Obligationenrecht haften Tierhalterinnen und -halter für Schäden, die ihre Tiere verursachen, sofern die Halter nicht nachweisen, dass sie die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet haben. Bei Hunden zählen dazu beispielsweise Verletzungen bei Menschen, Tieren oder Sachschäden an Kleidern oder anderen Gegenständen. Die Privathaftpflichtversicherung springt hier ein.

In einigen Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund sogar gesetzlich vorgeschrieben. In der Privathaftpflichtversicherung ist die Eigenschaft als Tierhalterin und Tierhalter üblicherweise in der Grunddeckung zuschlagsfrei enthalten, beispielsweise mit einer Deckungssumme von fünf Millionen Franken. Hier ist auch festgelegt, ob Personen mitversichert sind, die ab und zu die Betreuung des Hundes übernehmen.

Zudem übernimmt die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die die Tiere verursachen, wenn sie zum Beispiel vor ein Velo springen und den Fahrer zu Fall bringen oder wenn sie einer Bekannten die teure Markenhandtasche zerbeissen. Halter müssen in solchen Fällen jeweils nur den in der Police festgehaltenen Selbstbehalt übernehmen.

Wer haftet für Schäden, welche die Katze verursacht?

Bei Schäden von Katzen sieht die Sachlage anders aus: Weil man Katzen kaum erziehen und noch weniger beim Freigang überwachen kann, ist die Besitzerin oder der Besitzer üblicherweise in diesen Fällen nicht für Schäden haftbar.

Benutzt die Katze beispielsweise im Garten der Nachbarn das Rosenbeet als Toilette und die Rosen verderben, muss die Nachbarin oder der Nachbar die Kosten selbst tragen. Um aber ein gutes Verhältnis unter Nachbarn nicht zu gefährden, übernehmen einige Privathaftpflichtversicherungen diese Schäden auch, obwohl die Haftung des Tierhalters oder -halterin fehlt.

Wurde der eigene Hausrat beschädigt?

Und wenn einmal der Hund beim Herumtoben im Wohnzimmer den eigenen TV umwirft und demoliert, eignet sich für Tierbesitzerinnen und -besitzer eine Kaskoversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung oder eine umfassende, sogenannte All Risk Hausratversicherung. Diese Versicherungen springen auch dann ein, wenn das eigene Haustier den Schaden verursacht hat.

Übrigens: Gerade bei Rassekatzen wie Bengalkatzen kommt es immer wieder vor, dass Tiere spurlos verschwinden. Die Versicherung kann keineswegs den emotionalen Schmerz mindern, aber es ist gut zu wissen, dass über eine Diebstahl-Deckung in der Hausratversicherung wenigstens der Wert gedeckt ist, sofern nicht mit der Katze gewerbsmässig gezüchtet wurde.

 

Gut zu wissen
Wenn ein Mensch durch das Tier verletzt wurde, übernimmt in einem ersten Schritt dessen gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. In der Folge nimmt diese meistens jedoch Regress auf die Hundebesitzerin oder den Hundebesitzer beziehungsweise auf deren Privathaftpflichtversicherung. rh


(René Harlacher, Leiter Underwriting bei Zurich Schweiz)